Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag
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Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung gebucht und bestätigt worden ist.
Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
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Die gebuchte Wohnung steht dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Reisetages zur Verfügung.
Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Andere Zeiten nach Absprache.
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Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung spätestens um 9:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Andere Zeiten nach Absprache.
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Damit Ihnen im Falle einer Stornierung keine Unannehmichkeiten entstehen und wir Ihnen keine Kosten
in Höhe von 90% berechnen müssen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-
Versicherung.
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Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.
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Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe.
Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter
nicht haftbar gemacht werden. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für höhere Gewalt.
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Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung im Notfall oder nach Absprache zu betreten.
Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz der Ferienwohnung.
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Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz der Ferienwohnung.
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Es gilt deutsches Recht.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.